haker harburg banner

Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die juristischen Beziehungen zwischen gleichgestellten Subjekten, den natürlichen und den juristischen Personen. Die Bezeichnungen Zivilrecht oder Bürgerliches Recht werden oft synonym verwendet mit dem Begriff Privatrecht, auch wenn diese Begriffe nicht deckungsgleich sind. Zivilrecht ist ein breites Feld und das ist der entscheidende Unterschied zum öffentlichem Recht, wo eine Seite - der Staat - mit Hoheitsgewalt auftritt, und auch zum Strafrecht. Die Grundlage für das allgemeine Zivilrecht in Deutschland bildet das BGB - das Bürgerliche Gesetzbuch.

Freie Bürger mit Rechten und Pflichten

Das Zivilrecht betrifft unser aller Freiheit, als Privatpersonen mit anderen in eine Rechtsbeziehung einzutreten, oder auch nicht. Durch eine Vielzahl von Gegebenheiten kann diese Freiheit auch eingeschränkt sein, sie prägt aber unabhängig davon das Zivilrecht, denn sie lässt eine Gestaltung des Rechts ohne staatlichen Einfluss zu. Eines der wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmittel ist der privatrechtliche Vertrag und ein Großteil der zivilrechtrechtliche Streitigkeiten befasst sich dementsprechend mit der Auslegung von rechtsverbindlichen Verträgen. Dabei geht es zumeist um die Frage, wer gegenüber wem welche Art von Ansprüchen besitzt und aus welchem Rechtsgrund heraus.

Das Zivilrecht ist im Grunde genommen kein eigenes Rechtgebiet sondern ein Oberbegriff für diejenigen Rechtsgebiete, die eben nicht öffentlicher oder strafrechtlicher Natur sind. In meiner Harburger Rechtsanwaltskanzlei konzentriere ich mich in meiner beratenden und vertretenden Tätigkeit im Wesentlichen auf die folgende Rechtsgebiete des Zivilrechts, wobei es hier teilweise auch zu Überschneidungen mit dem öffentlichen Recht kommt:

Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie im Bereich des Zivilrechts qualifizierte Beratung oder Rechtsbeistand benötigen.

Jetzt Anfrage stellen >

 

 

 

 

Rechtsanwalt
Hamburg-Harburg