Mietrecht
Mietvertragsgestaltung
Sie haben sich mit Ihrem zukünftigen Mieter oder Vermieter geeinigt und stehen vor Abschluss des Mietvertrags? Einfach geht das natürlich, wenn Sie ein vorgefertigtes Mietvertragsformular verwenden, das im Internet an vielen Stellen zum Download angeboten wird. Doch dabei ist Vorsicht geboten, denn oft enthalten die vorgefertigten Formulare Mietvertragsbedingungen, die bereits vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt worden sind. Daher ist es für Sie der sicherste Weg, einen individuellen Mietvertrag erstellen zu lassen, der den Interessen beider Mietvertragsparteien soweit wie möglich entspricht.
Dank meiner langen Erfahrung verfüge ich als Rechsanwalt für Mietrecht über die nötigen Kompetenzen, um Sie bei der Ausgestaltung des Mietvertrags zu unterstützen.
Räumungsprozess bei nichtzahlenden Mietern
Einem Mieter, der die Miete sehr unregelmäßig, nicht in voller Höhe oder gar nicht zahlt, können Sie mit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund kündigen. Aber was tun Sie, wenn der Mieter nach der Kündigung nicht freiwillig auszieht? Auf keinen Fall sollten Sie als Vermieter eine eigenmächtige Räumungsaktion durchführen. Dies kann aus strafrechtlicher Sicht als Hausfriedensbruch oder Nötigung geahndet werden und sogar zu Schadensersatzansprüchen des Mieters führen. Als Vermieter sollten Sie hier unbedingt gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, d. h. eine Räumungsklage erheben und eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Als Anwalt für Mietrecht berate ich Sie gerne zu allen Fragen des Räumungsprozesses und vertrete Sie ggf. auch vor Gericht.
Betriebskostenabrechnung
Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer laufend entstehen. Grundsätzlich hat der Eigentümer, also der Vermieter, für die Betriebskosten aufzukommen. Meistens machen die Vertragsparteien jedoch von der Möglichkeit Gebrauch, eine Umlegung der Betriebskosten auf den Mieter zu vereinbaren. Welche Kosten umlegbar sind, bestimmt sich nach den vertraglichen Vereinbarungen im Mietvertrag und findet seine Grenze in der Betriebskostenverordnung.
Eine wirksame Betriebskostenabrechnung erfordert:
- eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten
- die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Umlage- oder Verteilerschlüssel
- die Berechnung des Anteils des Mieters
- den Abzug der Vorauszahlungen des Mieters
Erfüllt eine Betriebskostenabrechnung diese Anforderungen nicht, ist sie unwirksam und kann auch nicht durch nachträgliche Erläuterungen wirksam werden. In meiner Kanzlei in Harburg berate ich Vermieter und Mieter kompetent in allen Fragen rund um die Betriebskosten und die Betriebskostenabrechnung.
Untermietvertrag
Ganz verschiedene Gründe können dazu führen, dass ein Mieter das gemietete Objekt weitervermieten möchte. Dies muss zunächst mit dem Vermieter abgesprochen werden, wobei In bestimmten Fällen der Vermieter das Recht hat, die Untervermietung abzulehnen. Davon ausgenommen sind aber ohnehin nahestehende Personen des Mieters, wie z.B. dessen Kinder und Ehepartner, über deren Einzug der Vermieter lediglich in Kenntnis gesetzt werden muss. Grundsätzlich hat der Vermieter das Recht einen Untermietzuschlag zu erheben.
Als Rechtsanwalt für Mietrecht in Hamburg Harburg bin ich Ihnen gerne beim Aufsetzen eines Untermietvertrages oder bei dessen Überprüfung behilflich.
Rechte des Vermieters
Kommt es im Mietverhältnis zu Unklarheiten oder Streitigkeiten, stellt sich oft die Frage, was der Vermieter eigentlich darf und was nicht. Denn Vermieter haben gewisse Rechte, aber auch bestimmte Pflichten. Zu den wesentlichen Rechten des Vermieters zählen zum Beispiel die Mieterhöhung nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die ordentliche Kündigung aufgrund von Eigenbedarf. Wenn Sie als Mieter vor der Frage stehen, ob Ihr Vermieter seine Rechte überschreitet, oder umgekehrt Sie als Vermieter wissen wollen, welche Möglichkeiten Sie haben, stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung im Mietrecht in meiner Harburger Rechtsanwaltskanzlei gerne zur Verrfügung.