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Familienrecht

Ehevertrag

Immer mehr Ehepaare entscheiden sich für einen Ehevertrag, was auch daran liegt, dass die traditionelle Ehe mit nur einem berufstätigen Ehepartner nicht mehr der gängigen Norm entspricht. Mit einem Ehevertrag können beide Ehepartner die interne Auseinandersetzung für den Fall einer Scheidung auf eine berechenbare Grundlage stellen. Einen Ehevertrag zu schließen, bedeutet nicht, dass die Beteiligten damit rechnen, sich scheiden zu lassen, er ist vor allem eine wohl bedachte Vorsichtsmaßnahme.

In meiner Harburger Kanzlei berate ich Sie als Anwalt für Familienrecht umfassend zum Thema Ehevertrag, insbesondere zu den Themenfeldern:

  • Regelungen des Ehevertrags
  • Eignung für bestimmte Personengruppen
  • Vorteile und Nachteile des Ehevertrags
  • Gültigkeit des Ehevertrags
  • Änderung eines bestehenden Ehevertrags

Ehescheidung

Wenn eine Beziehung aus Sicht mindestens eines Ehepartners nicht mehr zu retten ist, bleibt letztlich nur die endgültige Trennung der Ehepartner. Kommt es zur Ehescheidung, sind damit viele Fragen verbunden, die es zu regeln gilt, und bei denen die Interessenlagen der Beteiligten regelmäßig ganz unterschiedlich sind. Da geht es um die Ehewohnung, um den sog. Zugewinnausgleich oder die Aufteilung gemeinschaftlich angeschaffter Güter, ferner - in der anwaltlichen Praxis ganz zentral - um unterhaltsrechtliche Fragen. Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen, wird zu klären sein, ob es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge bleiben soll, bei wem die Kinder aufwachsen und wie der Kontakt zum anderen Elternteil aussehen soll.

Handelt es sich nicht um eine in all diesen Fragen völlig einverständliche Scheidung, empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts. Da die psychischen Belastungen für beide Partner oftmals sehr hoch sind, ist es ratsam, den formellen Ablauf der Ehescheidung unter Inanspruchnahme eines Anwalts für Familienrecht zu bestreiten. Gerne biete ich Ihnen dazu meine fachkundige Unterstützung an.

Kindesunterhalt

Solange beide Elternteile in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind beide dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Ist ein Partner ausgezogen, hat derjenige, bei dem das Kind geblieben ist, Anspruch auf Unterhalt. Die rechtlichen Regelungen zur Zahlung von Kindesunterhalt sind allerdings komplex und durch unterschiedliche Voraussetzungen geleitet. Alles beginnt bei der Frage, ob der ehemalige Lebenspartner überhaupt unterhaltspflichtig ist. Dabei müssen vielfältige finanzielle Faktoren einbezogen werden, um zu verlässlichen Ergebnissen zu kommen.

Wichtig ist zudem die Frage nach der Dauer des Kindesunterhaltes. Vereinfacht könnte man sagen, dass dem Kind Unterhalt zusteht, bis es auf eigenen Beinen steht, im Sinne des Gesetzes also nicht mehr als bedürftig anzusehen ist. Für alle den Kindesunterhalt betreffenden Fragen stehe ich Ihnen als Anwalt für Familienrecht gerne zur Seite.

Scheidungskosten

Bei jedem Scheidungsprozess fallen Anwalts- und Gerichtskosten an, deren Höhe sich nach dem sogenannten Verfahrenswert richtet. Die Berechnung des Verfahrenswerts basiert auf dem Nettoverdienst beider Ehepartner, der dafür mal drei Monate multipliziert wird. Allerdings erhalten weder Gericht noch Anwalt den vollen Verfahrenswert, sondern lediglich einen bestimmten Anteil daraus. Damit wird sichergestellt, dass die Kosten für eine Scheidung nicht willkürlich festgelegt oder unangemessen in die Höhe getrieben werden können. Da die Höhe der Scheidungskosten von zahlreichen Faktoren abhängt, können für Sie jedoch - je nach Art und Umfang des Scheidungsprozesses - unterschiedlich hohe Kosten entstehen.

In meiner Harburger Kanzlei biete ich Ihnen eine transparente Kostenkalkulation auf Basis meiner langjährigen Erfahrung als Anwalt für Familienrecht.

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Hamburg-Harburg