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Verkehrsrecht

Bußgeldbescheid

Millionen Verkehrsteilnehmer kommen tagtäglich mit dem Verkehrsrecht in Berührung. Bei vielen Verkehrsvergehen droht ein saftiges Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis. In meiner Kanzlei in Harburg berate ich Sie als Anwalt für Verkehrsrecht unter anderem zu folgenden Themen:

  • Abwendung oder Schmälerung des Bußgeldes
  • Reduzierung oder Abwendung der Punkte in Flensburg
  • Aufschiebung des Fahrverbots oder höheres Bußgeld statt Fahrverbot

Entzug der Fahrerlaubnis

Ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis kann bei Betroffenen zu großen Problemen führen. Wer nicht die Möglichkeit oder Muße besitzt, auf Bus und Bahn umzusteigen, sollte möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt mit der Vertretung seiner Interessen beauftragen. Egal ob ein bußgeldrechtliches oder strafrechtliches Fahrverbot droht oder die Entziehung der Fahrerlaubnis - ein Anwalt für Verkehrsrecht kann in vielen Fällen helfen und größeren Schaden abwenden. Bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis berate und vertrete ich Sie als Rechtsanwalt konsequent und zielstrebig, auch zu Fragen rund um die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Nach Einsicht der Ermittlungsakte kann ich gut beurteilen, welche Chancen in Ihrem Fall bestehen, Schlimmeres abzuwenden.

Verkehrsunfall

Sie hatten einen Verkehrsunfall, bei dem Ihr Fahrzeug beschädigt wurde? Oder gibt es gar Personenschäden? Wenn Sie die Angelegenheit möglichst sicher und zu Ihren Gunsten geklärt haben möchten, biete ich Ihnen dazu gerne meine Kompetenzen als Anwalt für Verkehrsrecht an.

Dabei gibt es eine Menge an Schadenspositionen, die Ihnen zustehen könnten:

  • Reparaturkosten
  • Schmerzensgeld
  • Kosten für Kfz-Sachverständigen
  • Mietwagen als Ersatz
  • Nutzungsausfallschaden
  • Haushaltsführungsschaden
  • Kosten für Rechtsanwalt
  • Behandlungskosten
  • Verdienstausfall

Insbesondere bei unverschuldeten Unfällen kann das frühzeitige Einschalten eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht viel Ärger ersparen. Denn nicht selten kürzen die Haftpflichtversicherungen des Unfallverursachers Schadenspositionen zu Unrecht und versuchen ihre eigenen Kosten so gering wie möglich zu halten. Als Geschädigtem entstehen Ihnen dabei keine Anwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer hat die Kosten zu erstatten, da die Anwaltskosten zum Schaden gehören.

Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld bei Personenschäden richtet sich danach, wie schwer die Verletzungen sind, wie lange die Genesung andauert und ob bleibenden Schäden bestehen. Zur Bestimmung der Höhe Schmerzensgeldes im Einzelfall kann auf Tabellen zurückgegriffen werden, die eine Übersicht über hierzu ergangene einschlägige Gerichtsentscheidungen enthalten. In meiner Kanzlei in Harburg kann ich Ihnen auf dieser Grundlage die erwartbare Höhe des Schmerzensgeldes in den meisten Fällen ziemlich genau vorhersagen.

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Rechtsanwalt
Hamburg-Harburg