Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag
Die rechtliche Grundlage eines jeden Beschäftigungsverhältnisses bildet der Arbeitsvertrag. Ein fachkundig gestalteter Arbeitsvertrag soll gewährleisten, dass die Vertragspartner sich ihrer Rechte und Pflichten von Anfang an bewusst sind. Dabei liegt es im Interesse aller Beteiligten, dass der Arbeitsvertrag rechtskonform ist und möglichst wenig Raum für Missverständnisse lässt. Je mehr dies gelingt, umso eher können komplizierte und kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. In meiner Harburger Kanzlei biete ich Ihnen umfassende Hilfe bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und deren arbeitsrechtlicher Überprüfung an.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Aufhebungsvertrag
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses birgt gewisse Risiken, da der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, sämtliche arbeitsrechtlichen Standards einzuhalten. So kann die Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsvertrags bei bestehendem Kündigungsschutz fraglich sein. Zudem müssen die gesetzlich oder tarif- bzw. einzelvertraglich vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten werden. Diese können variieren in Abhängigkeit davon, wie lange der Angestellte bei dem Unternehmen beschäftigt war. Schließlich muss eine ordentliche Kündigung in jedem Falle gem. § 623 BGB in schriftlicher Form erfolgen, möglicherweise sind aber auch noch zusätzliche Formerfordernisse zu beachten.
Darüber hinaus sieht § 626 Abs. 1 BGB auch Möglichkeiten für eine außerordentliche Kündigung vor, bei der die Kündigungsfristen nicht gelten. Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung stellt allerdings hohe Hürden, eine kompetente Rechtsberatung sorgt hier für die nötige Klarheit, sowohl für die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite. Besondere Kündigungsbedingungen können zudem auch in Form von Kündigungsvereinbarungen vertraglich vereinbart werden. Als Anwalt für Arbeitsrecht biete ich Ihnen zum Thema Kündigung eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung und gerichtliche Unterstützung an.
Rechtsberatung für Geschäftsführer, Abteilungsleiter und Arbeitgeber
Als Arbeitgeber wird der Umgang mit Ihren Arbeitnehmern für Sie maßgeblich von gesetzlich geregelten Vorgaben und Pflichten bestimmt. Um unnötige - und kostenträchtige - rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist es entscheidend, dass Sie diese kennen und einhalten. Dies gilt ebenso für die Erteilung von Weisungen und Abmahnungen wie für die Entwicklung von Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass es in Ihrem Unternehmen keinen Raum für Diskriminierung und Mobbing gibt. Gerne biete ich Ihnen dazu meine fachkundige Hilfe an.
Rechtsbeistand für Arbeitnehmer
Lässt sich für Sie als Arbeitnehmer eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber nicht vermeiden, ist eine Rechtsberatung durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht dringend zu empfehlen. Oftmals gelingt es dabei, ungünstige Ausgangssituationen mit Hilfe von guten Argumenten auszugleichen, entweder außergerichtlich im Gespräch mit dem Arbeitgeber oder auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht kann ich Ihnen dazu qualifizierte fachliche Unterstützung anbieten, beginnend im Bereich der Beratung mit einer ersten Einschätzung, welche Chancen und Risiken mit der Durchsetzung Ihrer Interessen gegen den Arbeitgeber verbunden sind.
Weitere arbeitsrechtliche Themenfelder
In meiner Harburger Rechtanwaltskanzlei biete ich Ihnen neben den obenen genannten Bereichen auch kompetenten Rat und Beistand zu folgenden arbeitsrechtlichen Belangen an:
- Beratung für ins Ausland oder nach Deutschland entsandte Mitarbeiter
- Auseinandersetzungen bezüglich des sogenannten Erholungsurlaubs
- Beantragung eines Führungszeugnisses
- Beratung in Fällen von Diskriminierung und Mobbing
- Unterstützung in Fällen sexueller Belästigung
- Abfindungsregelungen
- Lohnrecht
Zögern Sie nicht mit der Kontaktaufnahme, wenn Sie Wert auf eine kompetente und vertrauensbasierte Beratung und Rechtsvertretung legen.